Allgemeine Geschäfts.- Liefer.- und Zahlungsbedingungen

für Fa. BEPOL Berger Polsterungen - Polsterei - (Sitz: 94342 Irlbach Inh.: Armin Berger)

1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäfts.- Liefer.- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Angebote und Verträge des Auftragnehmers. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Angebote sind bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung unverbindlich und freibleibend. Sie erfolgen unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung, wobei der Auftragnehmer für die sorgfältige Auswahl seiner Lieferanten einsteht. Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen - wie Abbildungen, Zeichnungen, Maße und Gewichte sind nur annähernd angegeben.

2. Für alle Leistungen, bzw. Bezugsarbeiten, sowie für neue Möbel, gelten soweit vorhanden, die Bestimmungen der VOB. Auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers verpflichtet sich der Auftragnehmer den Text der genannten Bestimmungen zur Kenntnisnahme zur Verfügung zu stellen.

3. Höhere Gewalt, unvorhersehbare schwerwiegende Betriebsstörungen verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Dazu gehören auch Ausfälle von Mitarbeiter durch Krankheit oder ähnliches. Über den Eintritt einer solchen Verzögerung wird der Auftraggeber unverzüglich unterrichtet. Dauert die Verzögerung unangemessen lange, hat der Auftraggeber den Auftragnehmer schriftlich in Verzug zu setzen und eine Art und Umfang der Leistung angemessene Nachfrist zu gewähren. Der Auftraggeber kann Schadenersatz wegen Verzug nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen geltend machen. Bei der Lieferung von Gegenständen erfolgt der Versand ab Werkstatt bzw. Lager auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftragnehmer ist zu Teilleistungen berechtigt, soweit sie für den Auftraggeber zumutbar sind. Sie werden erst nach vorheriger Mitteilung an den Kunden ausgeführt. Geringfügige Abweichungen bei Holzoberflächen (Farbe und Maserung), sowie bei Bezugsstoffen und Ledern (Inhaltsstoffe der Gewebe und Farbe, sowie Oberflächenbeschaffenheiten von Ledern und anderen Naturprodukten sind Naturbedingt und kein Reklamationsgrund) bleiben vorbehalten.

4. Kann die Lieferung aufgrund von Umständen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht zum vereinbarten Termin erfolgen, so geht die Gefahr in dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, in dem ihm die Anzeige über die Lieferbereitschaft zugegangen ist. Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Sind die Reparaturkosten höher als 50 % des Neuwerts der Ware, so ist zur Reparatur die Zustimmung des Kunden erforderlich. Bei Garantiereparaturen ist unbedingt der Kaufbeleg vorzulegen. Sind bei Kauf oder Reparatur von Waren, Selbstabholung durch den Auftraggeber vereinbart und diese erfolgt nicht innerhalb von 7 Tagen, hat dies eine kostenpflichtige Zustellung zur Folge. Die Lieferung zum Kunden erfolgt grundsätzlich nur bis zur ersten verschließbaren Tür. Eine kostenlose Lieferung muss vor Auftragsabschluss vereinbart sein und erfolgt nur im Nahbereich von 50 km ab Werkstatt.

5. Die Abnahme der Lieferungen oder Leistungen hat nach angezeigter Fertigstellung unverzüglich zu erfolgen. Dies gilt auch für in sich abgeschlossene Teillieferungen oder Teilleistungen. Hat der Auftraggeber bei Neufertigungen oder Reparaturen, bzw. Neubezügen, die Lieferung oder Leistung bzw. Teile davon in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme nach Ablauf von zwei Wochen als erfolgt. Bei Mängelrügen muss dem Auftragnehmer Gelegenheit zur Prüfung an Ort und Stelle gegeben werden. Bei berechtigten Mängelrügen erfolgt kostenlose Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist. Erfolgt eine sachgemäße Nachbesserung , kann keine Ersatzlieferung oder Herabsetzung der Vergütung verlangt werden.

6. Die Verjährungsfrist für die Gewährleistung aus Lieferungen beträgt sechs Monate. Der Auftragnehmer übernimmt die Gewähr, daß seine Leistung zur Zeit der Abnahme die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat, den anerkannten Regeln der Technik entspricht und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz, auch seiner Erfüllungsgehilfen, haftet er stets, jedoch nicht darüber hinaus. Im übrigen ist eine Gewährleistung ausgeschlossen, wenn die dem Auftraggeber überreichten Pflegeanweisungen nicht nachweisbar eingehalten worden sind. Mängelrügen sind unverzüglich mitzuteilen.

7. Bei Anlieferung wird vorausgesetzt, daß das Fahrzeug unmittelbar an das Gebäude gefahren und entladen werden kann. Mehrkosten, die durch weite Transportwege oder wegen erschwerter Anfuhr vom Fahrzeug zum Gebäude verursacht werden, werden gesondert berechnet. Für Transporte über das Erdgeschoss (1. Verschließbare Türe) hinaus sind mechanische Transportmittel vom Auftraggeber bereitzustellen. Treppen müssen passierbar sein, ebenso müssen vom Auftraggeber sperrige oder leicht zerbrechliche Gegenstände wie Standvasen, Spiegel oder Bilder vor dem Transport entfernt werden. Wird die Ausführung der Arbeiten des Auftragnehmers oder der von ihm beauftragten Personen durch Umstände behindert, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so werden die entsprechenden zusätzlichen Kosten (z.B. Arbeitszeit und Fahrgeld) in Rechnung gestellt.

8. Eigentums- und Urheberrechte an vom Auftragnehmer erstellten Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Entwürfen und Berechnungen bleiben vorbehalten. Derartige Unterlagen dürfen ohne Zustimmung des Auftragnehmers weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden.. Für Kostenvoranschläge, Zeichnungen, Entwürfe und Berechnungen, die vom Auftraggeber ausdrücklich bestellt wurden, ist das vereinbarte Entgelt auch dann zu zahlen, wenn der Auftrag nicht erteilt wird.

9. Die Preise sind Endpreise die, die gesetzliche MWSt. enthalten. Die im Angebot ausgewiesenen Endbeträge sind nach besten Wissen ermittelt und sind, falls nichts anderes ausdrücklich angegeben ist, als Circa - Werte zu verstehen und können je nach Auftrag die Auftragssumme bis zu 20 % überschreiten, ohne das der Auftraggeber vor Bewerkstelligung durch den Auftragsnehmer in Kenntnis gesetzt werden muss. Sie gelten nur bei ungeteilter Bestellung zu angebotenen Leistungen und/oder Lieferungen seitens des Auftraggebers. Wird außerhalb üblicher Arbeitszeit Leistung verlangt, bedingt dies zusätzliche Zahlung der Lohnzuschläge.

10. Alle Leistungen, auch Teilleistungen, sind innerhalb von 30 Tagen nach ihrer Einbringung bzw. Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zu zahlen. per Überweisung oder mit Barzahlung ohne Abzug von Skonto wenn dies nicht vereinbart ist. Wesentliche Verschlechterung in der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers berechtigen den Auftragnehmer, Vorauszahlungen bzw. Sicherheitsleistungen zu verlangen. Falls der Auftraggeber die getroffenen Zahlungsvereinbarungen nicht einhält, ist der Auftragnehmer berechtigt, unter Ablehnungsandrohung eine Nachfrist zu setzen und nach deren Ablauf vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

11. Bei Meinungsverschiedenheiten sind nur Sachverständige zur Beurteilung von Leistungs- und Lieferungsmängeln zugelassen, die von einer Handwerkskammer im Bundesgebiet oder Berlin für das Raumausstatterhandwerk öffentlich bestimmt sind. Sollte sich bei Prüfung herausstellen, daß unberechtigte Beanstandungen vorgebracht wurden, hat der Auftraggeber die verursachten Kosten zu tragen.

Der Auftragnehmer behält sich bis zur vollständigen Zahlung seiner Rechnung das Eigentum an den gelieferten Waren vor. Geht das Eigentum Kraft Gesetzes unter, tritt der Auftraggeber schon jetzt seinen zukünftigen Anspruch gegen den Eigentumserwerber in Höhe der noch offenen Forderungen an den Auftragnehmer ab. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Gegenstände für die Dauer das Eigentumsvorbehalts gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruch ausreichend zu versichern. Gegebenenfalls tritt er die Versicherungsansprüche in Höhe des Gegenstandswertes bzw. in Höhe der offenen Forderungen an den Auftragnehmer ab. Bei Pfändung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich Anzeige zu erstatten und die Pfandgläubiger von dem Eigentumsvorbehalt zu unterrichten. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu veräußern, zu verschenken, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.

12. Erfüllungsort ist der Sitz des Auftraggebers. Sind beide Vertragsparteien Vollkaufleute, wird der Sitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand vereinbart. Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt!

13.Widerrufsbelehrung gem. §3 FernAbsG.

 a.) Sie haben das Recht, den Kaufvertrag innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Ware zu widerrufen. Zur Wahrung dieser Frist gnügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

b.)Den Widerruf können sie schriftlich oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger, per email oder durch einfache Rücksendung der Ware erklären.  Der widerruf ist an folgende Adresse zu richten:

Fa. BEPOL Berger Polsterungen
H. Armin Berger
Straßkirchner Str. 11
94342 Irlbach
Fax. 09424/903468
Email: info@bepol.de
Internet: bepol.de

c.) Durch den rechtzeitigen Widerruf sind sie nicht mehr an den Vertrag mit Fa. BEPOL Berger Polsterungen gebunden. Die Fa. BEPOL erstattet Ihnen den schon gezahlten Kaufpreis zurück. Sie sind lediglich zur freien Rücksendung der Ware verpflichtet.